Wo KI heute wirklich hilft
Vier Einsatzfelder haben sich in der Praxis bewährt, weil sie Routinearbeit abnehmen, ohne Entscheidungen zu treffen:
- Klassifizieren und verschlagworten: Eingehende Dokumente werden erkannt und mit Metadaten versehen, statt dass jemand sie von Hand zuordnet.
- Daten auslesen: Rechnungsnummer, Betrag, Lieferant oder Vertragslaufzeit werden aus unstrukturierten Dokumenten übernommen.
- Fragen statt suchen: Statt Suchbegriffe zu raten, stellen Mitarbeitende eine Frage an den Dokumentenbestand und erhalten eine Antwort mit Quelle.
- Zusammenfassen: Aus einem langen Vertrag werden die Kernpunkte, aus einer E-Mail-Kette der Stand der Dinge.
In der ELO ECM Suite übernimmt das der ELO Assistant. Wichtig für die spätere Datenschutzfrage: Unternehmen entscheiden selbst, ob Standardmodelle, fachspezifische oder eigene interne Sprachmodelle eingebunden werden.
Wo die Grenzen liegen
KI liefert Wahrscheinlichkeiten, keine Gewissheiten. Ein ausgelesener Betrag kann falsch sein, eine Zusammenfassung kann eine Klausel übersehen. Daraus folgt eine einfache Regel: KI schlägt vor, ein Mensch entscheidet. Freigaben, Zahlungen und Personalentscheidungen gehören in einen Workflow mit einer verantwortlichen Person.
Zwei Dinge ändert KI zudem nicht. Die revisionssichere Ablage bleibt Aufgabe des Archivs: KI-Ergebnisse sind Metadaten, das Original bleibt unverändert. Und bei einer E-Rechnung stehen die Daten bereits strukturiert im Datensatz, dort muss nichts mehr erkannt werden.
Was die KI-Verordnung verlangt
Die europäische KI-Verordnung gilt stufenweise. Mit der Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27. Juli 2026, wurden einzelne Fristen verschoben und Pflichten angepasst:
| Regelung | Stand |
|---|---|
| Verbotene Praktiken | gelten seit 2. Februar 2025 |
| KI-Kompetenz (Art. 4) | gilt seit 2. Februar 2025; seit Juli 2026 als Pflicht, Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz zu ergreifen |
| Hochrisiko-Systeme nach Anhang III | Pflichten verschoben auf 2. Dezember 2027 |
Für die üblichen DMS-Funktionen ist das beruhigend: Klassifizieren, Auslesen und Suchen fallen nicht unter die Hochrisiko-Kategorien. Anders sieht es im Personalbereich aus. KI, die Bewerbungen filtert oder Leistung bewertet, zählt zu den Hochrisiko-Anwendungen im Bereich Beschäftigung. Wer KI in der Personalakte einsetzt, sollte den Anwendungsfall deshalb genau abgrenzen und den Betriebsrat früh einbinden; was dabei mitbestimmungspflichtig ist, steht im Beitrag zur Mitbestimmung.
Datenschutz: Wohin gehen die Daten?
Die wichtigste Frage stellt sich vor der ersten Anfrage: Welches Modell verarbeitet die Dokumente, und wo läuft es? Bei externen Diensten braucht es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO und Klarheit über den Verarbeitungsort. Ein internes Modell vermeidet die Frage weitgehend. Zudem gilt Art. 22 DSGVO: Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung für eine Person dürfen grundsätzlich nicht ausschließlich automatisiert fallen. Mehr zu Betriebsmodellen auf der Seite Datensicherheit.
Pragmatisch starten
- Einen Anwendungsfall wählen: etwa das Auslesen im Rechnungseingang, mit messbarem Vorher und Nachher.
- Die Modellfrage zuerst klären: extern oder intern, abhängig von der Sensibilität der Dokumente.
- Prüfschritt einbauen: KI-Ergebnisse werden bestätigt, bevor sie Folgen haben.
- Dokumentieren: Der KI-Schritt gehört in die Verfahrensdokumentation.
- Mitarbeitende befähigen: Eine kurze Einweisung in Nutzen und Grenzen erfüllt zugleich den Gedanken von Art. 4.
Dieser Beitrag gibt den Stand von November 2026 wieder und ist eine Orientierung, keine rechtliche Beratung. Die Einordnung Ihres konkreten KI-Einsatzes klären Sie bitte mit Ihrer Rechts- oder Datenschutzberatung.