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Die elektronische Rechnung ist längst mehr als ein digitales PDF. Unternehmen stehen heute vor klar definierten gesetzlichen Anforderungen – und diese entwickeln sich stetig weiter.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine echte E-Rechnung ist ein strukturiertes elektronisches Dokument, das maschinenlesbar ist – zum Beispiel im XRechnung– oder ZUGFeRD-Format. Sie enthält dieselben Informationen wie eine Papierrechnung, ist jedoch digital erstellt, übermittelt und verarbeitet.

Gesetzliche Grundlagen

  • § 14 UStG: Elektronische Rechnungen sind gleichwertig mit Papierrechnungen – vorausgesetzt, ihre Echtheit, Unversehrtheit und Lesbarkeit sind gewährleistet.

  • E-Rechnungsverordnung (ERechV): Für Aufträge an die öffentliche Hand sind E-Rechnungen verpflichtend.

  • GoBD: Regeln für die digitale Buchführung und Archivierung.

Was ist verpflichtend – und ab wann?

  • Seit 2020: Unternehmen müssen bei Leistungen für Bundesbehörden und viele Landesbehörden elektronische Rechnungen im Format XRechnung einreichen.

  • Ab 2025/2026: Die E-Rechnung wird auch im B2B-Bereich verpflichtend – Grundlage ist das geplante Wachstumschancengesetz in Umsetzung der EU-Vorgaben.

 Was muss eine E-Rechnung erfüllen?

  • Maschinell lesbares Format (z. B. XRechnung, ZUGFeRD 2.x)

  • Über digitale Kanäle versendbar (z. B. E-Mail, Peppol)

  • Unveränderlich archiviert – GoBD-konform, mind. 10 Jahre lang

Fazit

Unternehmen sollten frühzeitig auf strukturierte E-Rechnungen umstellen. Wer weiterhin nur PDF-Rechnungen per Mail versendet, wird ab 2025 im B2B-Bereich Probleme bekommen – spätestens bei der steuerlichen Anerkennung.

E-Rechnung – Diese Pflichten gelten jetzt für Unternehmen

E-Rechnung – Diese Pflichten gelten jetzt für Unternehmen

Ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) erleichtert die Verwaltung und Archivierung von Geschäftsunterlagen – doch der Einsatz bringt auch gesetzliche Anforderungen mit sich. Besonders wenn Sie Belege digital aufbewahren, ist Vorsicht geboten.

Warum GoBD-konforme Archivierung wichtig ist

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern in elektronischer Form) regeln, wie digitale Unterlagen gespeichert und verarbeitet werden müssen – damit sie bei einer Betriebsprüfung anerkannt werden.

Diese Fehler gilt es zu vermeiden

  • Fehlende Revisionssicherheit: Dateien dürfen nachträglich nicht verändert werden können – oder jede Änderung muss nachvollziehbar sein.

  • Keine Verfahrensdokumentation: Sie müssen beschreiben können, wie und wo Unterlagen archiviert werden – das ist Pflicht.

  • Unzureichende Zugriffsrechte: Es muss klar sein, wer wann auf was zugreifen darf.

Was ein gutes DMS erfüllen muss

  • Revisionssicher: Keine nachträgliche Manipulation ohne Protokoll

  • Indexierung und Volltextsuche für schnelles Auffinden

  • GoBD-konformes Archiv: mit Zeitstempel, Zugriffsschutz und Archivierungsfristen

  • DSGVO-konform, besonders bei personenbezogenen Daten

Unser Tipp

Setzen Sie auf ein etabliertes DMS, das GoBD-Konformität ausdrücklich erfüllt und dokumentiert. So sparen Sie Zeit, Nerven – und vermeiden Probleme bei der nächsten Steuerprüfung.

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